Für Geschäftsführerinnen
gilt kein Mutterschutz
Bis zu 8 Wochen nach der Geburt, kann Ihr Arbeitgeber ihnen die Arbeit verbieten. Allerdings gilt dieses Gesetz nicht, wenn Sie eine Geschäftsführerin sind. Des Weiteren ist eine Unternehmerin nicht voll einsatzfähig. Vieles gilt es zubeachten wenn Sie Selbstständig als Journalistin sind und einen Kinderwunsch haben.
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Deshalb sollten Sie schon vor der Schwangerschaft einer Krankenversicherung beitreten. Damit kann Ihnen über die Höhe der Beiträge Auskunft gegeben werden. Es gibt Krankenkassen die Ihnen in solchen Fällen ein Mutterschaftsgeld von bis zu 200 Euro zahlen.
Nach der Geburt
Meist strebt die Mutter an, sich nach der Geburt erst einmal um Ihr Baby zu kümmern um sich einen Überblick zu verschaffen. Doch mit Babytrage kann man man schlecht am Arbeitsplatz erscheinen. Deshalb Denn kann die Mutter dann einen Antrag in besonderen Lebenslagen stellen. Meistens wird die Einnahme mit hoher Sicherheit verringert. Für die Mutter besteht also die Möglichkeit auf Zuschüsse.
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Dem Unternehmen wird in solchen Fällen allerdings nichts gezahlt. Das heißt Frauen,
die privatversichert sind, müssen ihre Krankenkassenbeiträge auch während der
Mutterschutzfrist und Ihrer Elternzeit weiterzahlen.
Wie viel
wird regelmäßig gezahlt?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes kann sich bei selbstständigen Frauen nach der Höhe des Krankengeldes richten. Mutterschaftsgeld ist außerdem steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt.
Die meisten Frauen sind pflichtversichert, das heißt das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld hinzugerechnet. Allerdings hat die Schwangerschaft, die Geburt sowie der Bezug des Mutterschaftsgeldes keine Auswirkung auf den Bezug des Gründungszuschusses.
Das Elterngeld
Grundsätzlich
haben Selbstständige den gleichen Anspruch auf Elterngeld, wie die geregelten
Arbeitnehmer. Das Elterngeld wird in der Regel für 12 Monate gezahlt. Dieses Geld
wird von der Geburt an gezahlt bzw. bereitgestellt.
Kinderfreibetrag
Sie erhalten
in jedem Fall Kindergeld, wenn Sie eigene Kinder haben. Doch auch für die Stiefkinder,
Pflegekinder und Enkel können Sie in manchen Fällen. Alternativ dazu können
Selbstständige auch einen Antrag für Ihr Kindergeld stellen.
Sie sollten
also sicherstellen, dass Sie sich schon vor der Geburt Ihres Kindes mit Ihrer Krankenkasse
auseinandersetzen und sich bei dieser anmelden.
Grundsätzlich
können Sie natürlich auch dafür sorgen, dass ein gewisses Budget sichergestellt
ist. Das heißt Sie können von vornherein mit Hilfe des Sparens dafür sorgen,
dass Sie eine gewisse Sicherheit für Ihr Kind tragen. Damit brauchen Sie sich
insofern keine Sorgen um Ihr Kind machen.